Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Worms ist bemüht, die Website www.worms-gestalten.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Website ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der neuen BITV 2.0 erfüllt.

  • Eingebettete Videos
  • Die Webseite enthält nutzergenerierte Inhalte, die u.U. nicht barrierefrei sind.

Die polidia GmbH (als technischer Dienstleister) und die Stadt Worms sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.11.2022 erstellt bzw. zuletzt überprüft. Sie wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.worms-gestalten.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren:

Stadtverwaltung Worms

Abteilung „Digitalisierung und E-Government“

Marktplatz 2

67547 Worms

Ansprechpartner:

Abteilung „Digitalisierung und E-Government“

E-Mail: gestalten@worms.de

Durchsetzungsstelle

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de